Internationale Erbschaftsangelegenheiten

Fachmännische Beratung bei grenzüberschreitenden Nachlassfällen und internationalen Vermögensstrukturen.

Komplexe internationale Erbfälle professionell lösen

In einer globalisierten Welt sind grenzüberschreitende Erbschaften mittlerweile keine Seltenheit mehr. Wenn Vermögenswerte in mehreren Ländern liegen oder Erblasser und Erben in verschiedenen Rechtssystemen ansässig sind, entstehen besondere rechtliche Herausforderungen.

Diese Komplexität kann zu erheblichen Problemen führen, wenn sie nicht fachkundig gelöst wird:

  • Konflikte zwischen verschiedenen nationalen Erbrechtsordnungen
  • Doppelbesteuerung von Vermögenswerten
  • Unerwartete Anwendung ausländischer Pflichtteils- oder Güterrechtsregeln
  • Herausforderungen bei der Anerkennung von Testamenten im Ausland
  • Komplizierte Nachlassabwicklung durch unterschiedliche Verfahrensregeln

Mit unserer spezialisierten internationalen Erbrechtsberatung navigieren wir sicher durch diese Komplexität und finden rechtssichere Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Internationale Erbschaft Beratung

Unsere internationale Expertise

Internationales Erbrecht

Umfassende Beratung zur Anwendung internationaler Erbrechtsregeln und Abkommen, insbesondere der EU-Erbrechtsverordnung.

  • Bestimmung des anwendbaren Rechts
  • Rechtswahl im Testament
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Internationale Zuständigkeit

Internationale Steuerplanung

Optimierung der Steuerbelastung bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen und Vermeidung von Doppelbesteuerung.

  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Steueranrechnung und -befreiung
  • Steuergünstige Vermögensstrukturierung
  • Präventive Steuerplanung

Internationale Nachlassplanung

Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für Personen mit internationalen Vermögenswerten oder Familienbeziehungen.

  • Internationale Testamente
  • Koordinierte Erbverträge
  • Holdingstrukturen
  • Trusts und Stiftungen

Internationale Nachlassabwicklung

Professionelle Begleitung bei der Abwicklung internationaler Nachlässe und Vermögensübertragungen.

  • Vermögensermittlung im Ausland
  • Legalisierung und Apostille
  • Internationale Erbscheine
  • Koordination internationaler Verfahren

Internationale Rechtssysteme im Vergleich

Rechtskreis Pflichtteilsrecht Testierfreiheit Besonderheiten
Schweiz Pflichtteile für Nachkommen (1/2), Ehepartner (1/2) Mittlere Testierfreiheit Neue Erbrechtsreform 2023
EU-Länder Variierende Pflichtteilsrechte Je nach Land unterschiedlich EU-Erbrechtsverordnung
Common Law (UK, USA) Keine oder sehr begrenzte Pflichtteile Hohe Testierfreiheit Trusts als wichtiges Instrument
Islamische Länder Feste Erbanteile nach religioesen Vorgaben Begrenzte Testierfreiheit (meist 1/3) Religiöse Vorschriften bestimmend
Asiatische Länder Sehr unterschiedlich Variiert stark Oft Mischsysteme

Die Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts

Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung gilt in vielen Fällen das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies kann zu unerwarteten Ergebnissen führen, wenn Personen in Ländern leben, deren Erbrecht sich vom Heimatrecht unterscheidet.

Besonders relevant ist dies für:

  • Auslandsschweizer mit Wohnsitz in der EU
  • EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Personen mit mehreren Wohnsitzen
  • Unternehmer mit internationaler Tätigkeit

Durch eine explizite Rechtswahl im Testament kann in vielen Fällen das Heimatrecht gewählt werden, was für Rechtssicherheit sorgt.

Die Herausforderung der internationalen Besteuerung

Bei internationalen Erbfällen droht die Gefahr einer Mehrfachbesteuerung, wenn verschiedene Staaten Steuern auf denselben Vermögenswert erheben. Obwohl mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, sind diese nicht immer umfassend.

Schwierigkeiten können entstehen durch:

  • Unterschiedliche Bewertung von Vermögenswerten
  • Verschiedene Steuersysteme (Erbanfall- vs. Nachlasssteuern)
  • Uneinheitliche Steuerbefreiungen und -freibeträge
  • Unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Besteuerung

Mit einer vorausschauenden Planung können wir diese Risiken minimieren und erhebliche Steuervorteile erzielen.

Unser Vorgehen bei internationalen Fällen

1

Analyse der internationalen Situation

Erfassung aller internationalen Bezüge, Vermögenswerte und Familienbeziehungen.

2

Rechtliche Prüfung

Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnungen und Analyse der rechtlichen Konsequenzen.

3

Steuerliche Analyse

Prüfung der steuerlichen Implikationen in allen relevanten Jurisdiktionen.

4

Strategieentwicklung

Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die internationale Nachlassplanung.

5

Koordinierte Umsetzung

Internationale Koordination und Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.

Internationale Fallbeispiele

Schweiz - Deutschland

Deutsch-Schweizerische Familie mit Immobilien in beiden Ländern

Ausgangslage:

Ehepaar mit Schweizer und deutscher Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in der Schweiz, Immobilienbesitz in beiden Ländern und Kindern in Deutschland.

Herausforderung:

Unterschiedliche Pflichtteilsrechte und Risko der Doppelbesteuerung der deutschen Immobilie.

Lösung:

Gezielte Rechtswahl für Schweizer Recht, strukturierte Vermögensübertragung zu Lebzeiten und steueroptimierte Immobilienstruktur.

Ergebnis:

Vermeidung der Doppelbesteuerung, Einsparung von ca. 45'000 EUR an Erbschaftsteuer und rechtssichere Lösung.

Schweiz - USA

Schweizer mit US-Vermögenswerten und Familie in beiden Ländern

Ausgangslage:

Schweizer Unternehmer mit Kapitalanlagen in den USA, einer Schweizer Ehefrau und Kindern mit doppelter Staatsbürgerschaft.

Herausforderung:

Unterschiedliche Rechtssysteme (Common Law vs. Civil Law) und komplexe US-Steuervorschriften für US-Staatsbürger.

Lösung:

Kombination aus Schweizer Testament und US-Trust-Struktur, internationale Steuerplanung und Koordination mit US-Anwälten.

Ergebnis:

Erhebliche Steuerersparnis in beiden Ländern und optimale Anpassung an beide Rechtssysteme.

Multinational

Internationaler Unternehmer mit Vermögenswerten in mehreren Ländern

Ausgangslage:

Unternehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, Unternehmen in drei EU-Ländern und Immobilien in vier verschiedenen Jurisdiktionen.

Herausforderung:

Hochkomplexe rechtliche und steuerliche Situation mit potentiell konfligierenden Rechtsordnungen.

Lösung:

Internationale Holdingstruktur, koordinierte Testamente in mehreren Ländern und präzise Rechtswahl im Haupttestament.

Ergebnis:

Transparente und rechtssichere Nachfolgestruktur mit Steuerersparnis von über 2 Millionen CHF.

Unsere Pakete & Preise

Basis

Internationale Erstberatung

1'500 CHF / einmalig
  • Analyse der internationalen Bezüge (2h)
  • Bestimmung des anwendbaren Rechts
  • Grundlegende steuerliche Beurteilung
  • Schriftliche Handlungsempfehlungen
  • Detaillierte Steuerplanung
  • Erstellung internationaler Dokumente
Empfohlen

Premium

Umfassende internationale Beratung

3'200 CHF / einmalig
  • Umfassende internationale Analyse (4h)
  • Detaillierte rechtliche Prüfung
  • Internationale Steuerplanung
  • Erstellung eines internationalen Testaments
  • Koordination mit einem ausländischen Experten
  • Komplexe Vermögensstrukturen

Business

Für komplexe internationale Fälle

6'500 CHF / einmalig
  • Alle Premium-Leistungen inklusive
  • Internationale Vermögensstrukturierung
  • Internationale Unternehmensnachfolge
  • Koordination mit Experten in mehreren Ländern
  • Komplexe Treuhand- und Stiftungslösungen
  • Jährliches Update inklusive (erstes Jahr)

Aufgrund der Komplexität internationaler Fälle erstellen wir gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre spezifische Situation.

Individuelles Angebot anfragen

Unser internationales Netzwerk

Für internationale Fälle arbeiten wir mit einem ausgewählten Netzwerk renommierter Experten in verschiedenen Jurisdiktionen zusammen. Dies ermöglicht uns, hochwertige Beratung aus einer Hand anzubieten - auch über Ländergrenzen hinweg.

15+

Länder mit direkten Partnerschaften

30+

Spezialisierte Anwaltskanzleien

200+

Erfolgreiche internationale Fälle

4

Kontinente mit Partnerkooperationen

Unsere primären Kooperationsregionen

Europa

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Italien
  • Österreich
  • Vereinigtes Königreich
  • Spanien

Amerika

  • USA
  • Kanada
  • Brasilien
  • Argentinien

Ozeanien

  • Australien
  • Neuseeland

Asien

  • Singapur
  • Hongkong
  • Japan
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Israel

Häufig gestellte Fragen

Welches Recht gilt bei internationalen Erbfällen?

Die Frage des anwendbaren Rechts ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Für EU-Länder und Angehörige von EU-Staaten gilt grundsätzlich die EU-Erbrechtsverordnung, wonach das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich ist.
  • Die Schweiz ist nicht an die EU-Erbrechtsverordnung gebunden und wendet eigene Regeln an (in der Regel das Recht des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit).
  • In vielen Fällen kann durch Rechtswahl im Testament das Heimatrecht gewählt werden.
  • Bei Immobilien gilt oft das Recht des Lageortes (lex rei sitae).

Eine frühzeitige Klärung des anwendbaren Rechts ist entscheidend für eine erfolgreiche internationale Nachlassplanung. Wir analysieren Ihre persönliche Situation und empfehlen die optimale Vorgehensweise.

Wie lässt sich eine Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften vermeiden?

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei internationalen Erbschaften gibt es verschiedene Strategien:

  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, sofern vorhanden
  • Strategische Vermögensstrukturierung (z.B. Holdinggesellschaften)
  • Vorzeitige Schenkungen oder stufenweise Vermögensübertragung
  • Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern
  • Verlegung des Wohnsitzes vor dem Erbfall (in bestimmten Fällen)

Eine sorgfältige steuerliche Planung im Vorfeld kann erhebliche Einsparungen bringen. Wir entwickeln individuelle Strategien, die die steuerlichen Regelungen aller beteiligten Länder berücksichtigen.

Wie werden ausländische Testamente in der Schweiz anerkannt?

Die Schweiz ist verhältnismäßig liberal bei der Anerkennung ausländischer Testamente:

  • Formelle Gültigkeit: Ein Testament wird in der Schweiz anerkannt, wenn es nach dem Recht des Errichtungsortes, dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts oder dem Heimatrecht des Erblassers formgültig ist.
  • Materielle Gültigkeit: Hier gelten die Regeln des internationalen Privatrechts, die bestimmen, welches Erbrecht anwendbar ist.
  • Bei EU-Bürgern: Das Europäische Nachlasszeugnis wird in der Schweiz grundsätzlich anerkannt.

Um Probleme zu vermeiden, empfehlen wir, bei internationalen Bezügen ein Testament zu erstellen, das die Formvorschriften aller betroffenen Länder erfüllt und eine klare Rechtswahl enthält.

Wie gestaltet sich die Nachlassabwicklung bei Vermögen in mehreren Ländern?

Die Abwicklung internationaler Nachlässe ist komplex und erfordert sorgfältige Koordination:

  • In der Regel sind separate Verfahren in jedem Land erforderlich, in dem sich Vermögenswerte befinden (insbesondere bei Immobilien).
  • Oft werden lokale Erbscheine oder Nachlasszeugnisse für jeden Vermögenswert benötigt.
  • Dokumente müssen häufig legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.
  • Die Fristen und Verfahrensabläufe unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.

Wir koordinieren die Nachlassabwicklung in allen relevanten Ländern und arbeiten mit lokalen Experten zusammen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Welche besonderen Vorkehrungen sollten bei internationalen Ehen getroffen werden?

Bei internationalen Ehen gibt es besondere Faktoren zu beachten:

  • Das Ehegüterrecht kann sich erheblich auf den Nachlass auswirken und folgt eigenen Kollisionsregeln.
  • Die Rechte des überlebenden Ehegatten variieren stark zwischen verschiedenen Rechtssystemen.
  • Bei bikulturellen Familien können unterschiedliche kulturelle Erwartungen zu Konflikten führen.
  • Vorsorge- und Versicherungsansprüche sind oft an den Wohnsitz gebunden.

Wir empfehlen bei internationalen Ehen eine Kombination aus Ehevertrag und koordinierten Testamenten, um beide Rechtsordnungen optimal zu berücksichtigen und die Interessen beider Partner zu wahren.

Internationale Erbschaftsangelegenheiten in der Schweiz

Die Beratung zu internationalen Erbschaftsangelegenheiten hat in der Schweiz aufgrund der zunehmenden Mobilität und der internationalen Ausrichtung des Landes eine besondere Bedeutung erlangt. Mit einem hohen Anteil an ausländischen Staatsangehörigen, zahlreichen multinationalen Unternehmen und einer Vielzahl von Schweizern mit Auslandsvermögen sind grenzüberschreitende erbrechtliche Fragestellungen mittlerweile alltäglich geworden.

Die Komplexität internationaler Nachlassfälle ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Rechtssysteme mit unterschiedlichen Erbfolgeregeln, Pflichtteilsrechten und verfahrensrechtlichen Bestimmungen. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied steht dabei im Spannungsfeld zwischen dem eigenen internationalen Privatrecht und der EU-Erbrechtsverordnung, die seit 2015 in den meisten europäischen Ländern gilt. Diese unterschiedlichen Regelungsansätze können zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen, wenn sie nicht fachkundig koordiniert werden.

Besondere Herausforderungen stellen sich im Bereich der internationalen Besteuerung. Das Risiko der Doppelbesteuerung ist bei grenzüberschreitenden Erbfällen erhöht, da die Schweiz nur mit wenigen Ländern spezifische Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschlossen hat. Gleichzeitig bieten die kantonalen Unterschiede in der Steuergesetzgebung aber auch Gestaltungsspielräume, die im Rahmen einer vorausschauenden Planung genutzt werden können.

Für Personen mit internationalen Vermögensstrukturen oder multinationalen Familienbeziehungen ist eine umfassende und koordinierte Nachlassplanung unerlässlich. Diese sollte sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte in allen relevanten Jurisdiktionen berücksichtigen und auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sein. Durch eine sorgfältige Analyse und Planung können potentielle Konflikte vermieden, Vermögenswerte geschützt und steuerliche Vorteile genutzt werden.

Mit einem Netzwerk spezialisierter Partner in den wichtigsten Rechtsordnungen weltweit bieten wir eine ganzheitliche Beratung für internationale Erbschaftsangelegenheiten aus einer Hand. Unsere Expertise umfasst nicht nur die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz, sondern auch das Zusammenspiel mit ausländischen Rechtsordnungen und die praktische Umsetzung internationaler Nachlassplanungen und -abwicklungen.

Bereit für internationale Erbrechtsberatung?

Sichern Sie Ihr internationales Vermögen mit einer rechtssicheren Lösung, die alle beteiligten Rechtssysteme optimal berücksichtigt.